Allgemeinchirurgie

Urologie

Die Sterilisation des Mannes (Vasektomie) 5


Häufig gestellte Fragen zur Vasektomie

  • Wo finde ich Beratung?
    Der Chirurg oder der Urologe informiert Sie eingehend über das Für und Wider der Vasektomie, er erklärt die Vorgehensweise und weist Sie auf Verhaltensmaßnahmen und mögliche Schwierigkeiten während und nach dem Eingriff hin. Auch bei Pro Familia erhalten Sie Hinweise und Informationen.
  • Welche Vorbereitungen muss ich treffen?
    In der Regel wird der Eingriff ambulant durchgeführt. Nur wenn eine Vollnarkose geplant ist, darf 6 Stunden vorher nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Eine Rasur der Schambehaarung kann bei ambulantem Eingriff am Tag vorher selbst vorgenommen werden und ist nur teilweise erforderlich.
  • Wie stark werden die Schmerzen sein?
    Durch die lokale Betäubung, die mit sehr dünnen Nadeln durchgeführt wird, ist der Eingriff normalerweise schmerzfrei. Durch die sehr kleinen Schnitte am Hodensack, die nur 1 bis 2 cm groß sind, ist der Schmerz nach abklingender Betäubung in der Regel nicht sehr groß.
  • Wie geht es nach der Operation weiter?
    Wie nach jedem Eingriff ist auch bei der Vasektomie für 1 bis 2 Tage Schonung anzuraten. Für diese Zeit wird normalerweise eine Krankschreibung erfolgen. Da der Eingriff in der Regel nicht aus medizinischen Gründen erfolgt, ist die Arbeitsunfähigkeit nicht mit einer gesetzlichen Bescheinigung (Gelber Schein) geregelt, sondern z. B. mit Urlaubstagen zu regeln. Der Operationsbereich sollte regelmäßig gesäubert werden, um eine ungestörte Wundheilung zu ermöglichen. Die Fäden sind selbstauflösend und müssen nicht entfernt werden. Nach etwa sechs bis acht Wochen wird eine erste Kontrolluntersuchung (Spermatogramm) beim Urologen erfolgen, um festzustellen, ob sich noch Samenzellen in der Samenflüssigkeit befinden.
  • Empfinde ich nach der Vasektomie weiter Lust?
    Da nur die Samenleiter durchtrennt werden, bleibt auch der Sexualhormonhaushalt unverändert. Somit ist ein erfülltes Liebesleben weiterhin möglich.
  • Wer trägt die Kosten für die Sterilisation?
    Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 ist die Leistung der Sterilisation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden. Diese Leistungen gehören in erster Linie zur persönlichen Lebensplanung der Versicherten. Nur falls eine Sterilisation aus Krankheitsgründen erforderlich ist, wird diese erstattet. Die Sterilisation war und ist auch bei Privatpatienten nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.


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