Unfallchirurgie
Durchgangsarzt
- Was ist ein Durchgangsarzt?
- Das Durchgangsarztverfahren
- Aufgaben des D-Arztes
- Anforderung an D-Ärzte
- Sonderfall: H-Arzt
Sonderfall: H-Arzt
Gewissermaßen eine "light-Version" des D-Arztes ist der H-Arzt. "H" steht für "an der besonderen Heilbehandlung beteiligt". Der H-Arzt darf auch in den Fällen behandeln, in denen ein "normaler" Arzt an den D-Arzt überweisen muss (Arbeitsunfähigkeit mehr als 1 Tag, Behandlung länger als eine Woche). Allerdings ist der H-Arzt nicht mit der Steuerung des Heilverfahrens beauftragt, sondern nimmt nur passiv Teil. Er darf z. B. keine Nachschauen beantragen und er darf nur diejenigen Fälle (zu Lasten der Unfallversicherung) behandeln, die von selbst in seine Praxis kommen. Ein anderer Arzt darf also nicht an einen H-Arzt zum Zwecke der Behandlung im D-Arzt-Verfahren überweisen. Die Zulassungsbedingungen zum H-Arzt sind weniger streng, so muss der H-Arzt nicht Chirurg sein, sondern lediglich "unfallmedizinische Kenntnisse" vorweisen. Auch die personellen und sächlichen Anforderungen an die Praxis sind geringer. Der Zulassung zum H-Arzt ist gedacht für Ärzte, die nicht die strengen Anforderungen des D-Arztes erfüllen (wollen), die aber dennoch viele Patienten mit Arbeitsunfällen haben, und nicht immer alle zum D-Arzt überweisen wollen.
Quelle: Wikipedia