Unfallchirurgie

Durchgangsarzt

Anforderungen an D-Ärzte

Für die Zulassung zum Durchgangsarzt gelten strenge Anforderungen. Seit einiger Zeit müssen D-Ärzte ausnahmslos Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein. Die Praxis eines D-Arztes muss besonders ausgestattet sein, so müssen z. B. Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein, und die Praxis muss für Liegendkranke zugänglich sein. Ein D-Arzt muss mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung machen, und sich bzw. seine Praxis auch sonst technisch und medizinisch auf dem neuesten Stand halten. Weiterhin bestehen umfangreiche Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten.


Quelle: Wikipedia